Allgemeine Geschäftsbedingungen Kletterhalle Mondsee

1. Leistungen

1.1 Der Eintritt berechtigt zur Nutzung der Kletteranlage entsprechend dem vom Nutzer ausgefülltem Registrierungsformular.
1.2 Die aktuellen Öffnungszeiten sind der Website und dem Aushang in der Kletterhalle zu entnehmen. Die Kletterhalle behält sich Änderungen der Öffnungszeiten vor. Der Außenkletterbereich ist nur bei trockenen Wetterverhältnissen geöffnet.
1.3 Abos oder Tageseintritte sind nicht übertragbar.
1.4 Zusatzabo Sauna- und Wellnesslandschaft (nicht buchbar unter 18 Jahren) ist nur in Verbindung mit einem Kletter-Abo buchbar. Das Zusatzabo kann bis zum 15. Eines Monats, schriftlich bei der VC-Fitness GmbH einlangend, zum Ende des Folgemonats gekündigt werden.

2. Dauer

2.1 Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.
2.2 Das Vertragsverhältnis kann bis zum 15. eines Monats, schriftlich bei der VC-Fitness GmbH einlangend, zum Ende des Folgemonats gekündigt werden. Bei der Abo-Variante „AV-Kletter-Abo (12)“ verzichtet der Vertragspartner für 12 Monate auf eine Kündigung.
2.3 Das Vertragsverhältnis des Abos „Kletterhalle Mondsee Jugend AV“ bzw „ Kletterhalle Mondsee Kind AV“, endet jedenfalls mit Ende des Monats, in dem der Nutzer das 14. bzw. 18. Lebensjahr vollendet hat.

3. Betriebsunterbrechung

3.1 Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur der Halle sind gänzliche Betriebsunterbrechungen möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind rechtzeitig vorab per Aushang in der Halle bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Hallenbetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.
3.2 Für Routenbau, Kurse, Fortbildungen und andere Veranstaltungen, sind temporäre Sperren von Wandbereichen für den freien Kletterbetrieb möglich. Durch kurze Sperren wird kein Ersatzanspruch seitens des Nutzers begründet.

4. Vorzeitige Vertragsauflösung

4.1 Der Hallenbetreiber kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund jederzeit vorzeitig auflösen. Wichtige Gründe sind insbesondere: Zahlungsverzug trotz erfolgter Mahnung und Nachfrist von zumindest 14 Tagen; Begehung einer strafbaren Handlung durch das Mitglied in der Halle; Schuldhafte Verursachung von Personen und/oder Sachschäden in der Halle; Unsittliches oder grob anstößiges Verhalten, sowie groben Verstößen gegen die Hausordnung, unberechtigte Missachtung von Weisungen des Personals. Besitz, Konsum oder Anbieten verbotener Stoffe gemäß Punkt 10.6., selbstständige gewerbliche Tätigkeit gemäß Punkt 12, Weitergabe der Chipkarte sowie Vorlage eines Attests.

5. Beiträge

5.1 Bei Vertragsabschluss, nach der einmaligen kostenlosen Testphase, hat das Mitglied folgende Zahlungen zu leisten: den Monatsbeitrag (das erste Trainingsmonat wird anteilig berechnet) und eine jährliche Servicegebühr für die Online Verwaltung, erstmalig nach der Testphase fällig. Der Beitrag ist jeweils im Vorhinein am Ersten eines jeden Monats zur Zahlung fällig.
5.2 Bei einem erfolglosen Einzugsversuch des Mitgliedbeitrages, bei Mitgliedern, welche eine monatliche Zahlung des Mitgliedsbeitrages mittels SEPA-Lastschrift gewählt haben, werden die von Seiten der Bank des Mitglieds als auch jene des Clubs verlangten Rückläuferspesen an das Mitglied weiterverrechnet. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr verrechnet
5.3 Das Mitglied hat im Falle des Zahlungsverzuges gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. zu leisten, sowie eine Mahngebühr zu bezahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges wird ein Inkassobüro und/oder ein Rechtsanwalt mit der Einbringung betraut. Die vom Mitglied verschuldeten hierfür anfallenden Kosten sind vom Mitglied zu tragen.
5.4 Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der monatlichen Beitragszahlungen vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 oder ein an seine Stelle tretender Nachfolgeindex. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsbeginns errechnete Indexzahl. Die Wertsicherungsanpassung erfolgt jeweils zu Jahresbeginn.
5.5 Vergünstigungen werden nur gegen Vorlage eines Nachweis (z.B. AV- Mitgliedsausweis) gewährt.

6. Stilllegung

6.1 Weist das Mitglied mit fachärztlicher Bestätigung nach, dass es aus Krankheitsgründen, Verletzungen etc. mindestens 14 Tage an der Inanspruchnahme der Leistungen des Studios gehindert ist, kann die Mitgliedschaft für die Dauer der Verhinderung bis zu maximal 6 Monate beitragsfrei stillgelegt werden.. Eine Stilllegung des Vertrages innerhalb des Kündigungsverzichtes verlängert diesen um die entsprechende Dauer.
6.2 Bei einer Verhinderung von über 6 Monaten stehen dem Mitglied die Möglichkeiten gemäß Punkt 4 offen. Stilllegungen sind maximal bis zum ersten des laufenden Monats rückwirkend möglich.
6.3 Die o.g. ärztliche Bestätigung ist unmittelbar beizubringen.
6.4 Das Kletterabo kann bis zum 15. eines jeden Monats für den nächsten Monat gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,- auf maximal 2 Monate pro Kalenderjahr stillgelegt werden.

7. Aufklärung

7.1 Klettern beinhaltet ein nicht kalkulierbares Restrisiko und verlangt ein im hohen Maße umsichtiges und eigenverantwortliches Handeln. Das eigenständige Klettern und der Aufenthalt in der Kletterhalle erfolgen auf eigene Gefahr. Den aktuellen Benutzungsrichtlinien und Sicherheitshinweisen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese sind der Website und den Aushängen in der Anlage zu entnehmen. Jeder Nutzer unterwirft sich durch die bei der Erstanmeldung geleistete Unterschrift auf dem Registrierungsformular der Einhaltung der aktuell gültigen Benutzungsordnung mit den Sicherheitshinweise, sowie den AGB.
7.2 Der Nutzer versichert, für das Klettern körperlich geeignet zu sein.
7.3 Die Regelungen der Benutzungsordnung und die vita club Hausordnung sind Vertragsbestandteil und hängen in der Halle aus.
7.4 Die Nutzung der Kletterhalle ist nur nach Registrierung mit der Kletterhallen-Chipkarte möglich.
7.5 Wer gegen die AGB, die Benutzungsordnung oder Anordnungen der Kletterhalle verstößt, kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden.

8. Haftungsausschluss

8.1 Klettern ist eine risikoträchtige Sportart und wird von den Mitgliedern ausschließlich auf eigenes Risiko ausgeübt. Bei Nutzung der Selbstsicherungsanlage, ist eine ordnungsgemäße Anwendung verpflichtend. Bei Unklarheiten zur Anwendung, ist das Mitglied verpflichtet sich an das Hallenpersonal zu wenden.
8.2 Der Hallenbetreiber haftet für Schäden an von Mitgliedern eingebrachten Gegenständen nur dann, wenn der Schaden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln bzw. Unterlassen von Mitarbeitern oder sonstigen Personen, die dem Hallenbetreiber zuzurechnen sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls sind solche Schäden dem Hallenbetreiber unverzüglich anzuzeigen.
8.3 Die zur Verfügung gestellten Spinds dürfen ausschließlich während der Kletterzeit verwendet werden. Darüber hinaus verwendete Spinds werden vom Personal geöffnet. Spätestens am Ende des Tages werden alle noch versperrten Spinds vom Personal geöffnet.
8.4 Das Mitglied ist für die ordnungsgemäße Verwahrung, der in die Halle mitgebrachten Sachen, selbst verantwortlich. Das Mitglied verpflichtet sich daher, seine persönlichen Sachen in der Halle nicht unbeaufsichtigt zu lassen oder in den Garderobekästen zu versperren. Es wird für abhanden gekommene oder beschädigte Sachen (Geldbeträge, Wertgegenstände, etc.), die nicht ordnungsgemäß in den Garderobenkästen versperrt wurden, nicht gehaftet.
8.5 Fundsachen und zurückgebliebene Gegenstände in den Spinds oder in der Halle werden nach spätestens 4 Wochen entsorgt. Verloren gegangene Gegenstände können nicht ersetzt werden.

9. Hausordnung

Das Mitglied verpflichtet sich, die geltende Hausordnung einzuhalten. Eine Abschrift der Hausordnung ist dem Vertrag beigelegt, sowie in der Hallen offen schriftlich verlautbart.

10. Zutritt zur Halle
10.1 Der Zutritt zur Halle ist nur während den Öffnungszeiten und nur mit der Chipkarte möglich. Bei Verlust der Chipkarte wird diese auf Kosten des Mitglieds ersetzt. Dafür ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,00 zu entrichten.
10.2 Minderjährige ab dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Anlagen der Kletterhalle selbstständig benutzen, sofern der Erziehungsberechtigte, das für Minderjährige ab dem 14. Lebensjahr vorgesehene Registrierungsformular ordnungsgemäß ausfüllt, unterschreibt bzw. bestätigt und eine Eintrittskarte für den Minderjährigen erwirbt.
10.3 Minderjährige unter 14 Jahre dürfen die Anlagen der Kletterhalle nur in Begleitung eines Erwachsenen benützen, wenn der Jugendliche einen gültigen Tageseintritt und der Erwachsene eine gültige Sicherungskarte/Tageseintritt/Abo erwirbt. Den Anweisungen der seil- und klettertechnischen Fertigkeiten durch einen Mitarbeiter der Kletterhalle ist Folge zu leisten. Es steht den Mitarbeitern der Kletterhalle aufgrund ihrer getroffenen Einschätzung frei, Minderjährige unter dem vollendeten 14. Lebensjahr von der Benutzung der Anlagen der Kletterhalle völlig auszuschließen oder die Benutzung auf bestimmte Anlagen zu beschränken (beispielsweise nur die Benützung der Boulderanlage). Der den Minderjährigen begleitende Erwachsene hat für das entsprechende Verhalten des Minderjährigen Sorge zu tragen und ist für etwaige Personen- und Sachschäden verantwortlich.
10.4 Kinder unter 6 Jahre, die aktiv am Klettern teilnehmen, ist der Zutritt in die Kletterhalle aus Sicherheitsgründe nur mit einer Aufsichtsperson, die selbst nicht klettert, gestattet. Kinderprogramme ausgenommen
10.5 Alkoholisierten Mitgliedern/Besucher sowie Mitgliedern/Besucher, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.
10.6 Der Konsum, die Mitnahme, das Anbieten, das Verschaffen oder sonstiges Überlassen von Spirituosen, Zigaretten, Dopingmitteln oder sonstigen verbotenen Stoffen ist in der Halle verboten, dies gilt auch für das Einbringen von Waffen, explosiven Stoffen etc.

11. Datenschutz

11.1 Wir versichern Ihnen, dass alle personenbezogenen Daten vertraulich behandelt werden und wir uns bei der Verarbeitung und Nutzung von Daten an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Das Mitglied akzeptiert die beiliegende Datenschutzbestimmung. Diese liegen bei der Rezeption auf, hängen in der Halle aus und befindet sich auf der Homepage unter www.kletterhalle-mondsee.at/datenschutz
11.2 Änderungen der Anschrift, E-Mailadresse oder anderen relevanten Daten, sind der VC-Fitness GmbH bekannt zu geben.

12. Selbstständige gewerbliche Tätigkeiten
Jede selbstständig erwerbliche Tätigkeit in der Kletterhalle ohne vertraglich Vereinbarung ist untersagt.

13. Sonstiges

13.1 Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung. Anweisungen des Personals, Sicherheitshinweise, Hausordnung usw. sind nur in deutscher Sprache verfasst bzw. verfügbar. Um die Sicherheit des Angebotes und Trainings zu gewährleisten müssen die Anweisungen und Regeln verstanden werden.
13.2 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
13.3 Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz des Fitnessstudiobetreibers liegt.
13.4 Sollten einzelne Bestimmungen bzw. Klauseln dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die nichtigen oder unwirksamen Klauseln bzw. Bestimmungen sind jedoch durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommen.